Was ändert sich 2025 auf Schweizer Strassen?

Neues Jahr, neues Glück, aber auch neue Regeln für Verkehrsteilnehmende: Seit Anfang des Jahres wird etwa vermeidbarer Lärm durch die Auspuffanlage kräftigt bestraft. Dagegen gibts Grund zur Freude bei den Autofahrerinnen und -fahrern, die das Lenkrad während des Fahrens gerne loslassen – ab März ist genau das mit einem Auto mit zugelassenem Autobahnpiloten erlaubt. Diese und weitere Neuerungen gelten seit Beginn des Jahres 2025 auf den Schweizer Strassen – die Details.

Foto: TCS

Mit dem Jahreswechsel sind auf den Schweizer Strassen diverse Neuerungen in Kraft getreten. Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Lärmvorschriften im Strassenverkehr. Neu ist es explizit verboten, vermeidbaren Lärm mit Auspuffanlagen, insbesondere Knallgeräusche, zu erzeugen. Das Vergehen kann vom Gericht mit bis zu 10’000 Franken Busse bestraft werden. Zudem werden lärmbezogene Ordnungsbussen, wie unnötiges Laufenlassen des Motors, von 60 Franken auf 80 Franken erhöht.

Gleich wie in der EU müssen Motorräder in der Schweiz seit dem 1. Januar 2025 bei der Erstzulassung die neuesten Abgasvorschriften erfüllen, die sogenannte Norm Euro 5+. Gleichzeitig treten auch hier verschärfte Geräuschvorschriften für die Erstzulassung in Kraft.

Automatisiertes Fahren macht einen grossen Schritt vorwärts

Ab dem 1. März wird automatisiertes Fahren auf Schweizer Strassen möglich. Wer ein Auto fährt, das über einen genehmigten und aktivierten Autobahnpiloten verfügt, darf auf der Autobahn das Lenkrad loslassen und muss den Verkehr sowie das Fahrzeug nicht mehr dauernd überwachen. Man muss allerdings bereit sein, das Fahrzeug wieder selbst zu bedienen, wenn dies das System verlangt. Allerdings gibt es erst wenige Fahrzeugtypen, die über das geforderte Automatisierungssystem verfügen. Und Stand Mitte Dezember 2024 hat bisher auch noch kein Hersteller die Genehmigung für die Schweiz beantragt. Also muss man sich wohl noch etwas länger gedulden, bis man nicht mehr selbst über die Autobahn cruist, sondern cruisen lässt.

Vollautomatisiert und fahrerlos parken: Mit der EQE-Limousine von Mercedes geht das schon. Foto: Mercedes

Ebenfalls ab 1. März dürfen führerlose Fahrzeuge auf behördlich genehmigten Strecken fahren. Dabei müssen sie jedoch von einem Operator in einer Zentrale überwacht werden. Auch automatisiertes Parken ohne Anwesenheit einer Lenkerin oder eines Lenkers ist innerhalb dafür definierter und signalisierter Parkhäuser und Parkplätze möglich.

Die Entwicklung der Fahrassistenz- und Automatisierungssysteme beeinflusst auch die theoretischen und praktischen Führerprüfungen für Personenwagen und Motorräder. Denn ab 1. Juli werden die Kenntnisse in diesen Bereichen geprüft.

Und per 1. Juli wird neu die Kategorie des schweren Elektro-Motorfahrrad (Gesamtgewicht bis 450 kg) geschaffen. Damit wird der wachsenden Bedeutung der Lastenvelos Rechnung getragen. Diese neuen Regelungen wird auch bei der Signalisation der Parkfelder zum Tragen kommen.

Egal, was sich 2025 auf den Schweizer Strassen nun ändert, die AutoSprintCH-Redaktion wünscht Ihnen auf alle Fälle gute Fahrt!

(Visited 940 times, 1 visits today)

Weitere Artikel zum Thema