Motorrad: Neue Regelungen für Prüfungen

Wer bis 31. Dezember 2016 den Lernfahrausweis für die Motorradkategorien „A“ oder „A beschränkt“ beantragt, kann die Prüfung mit einem Motorrad ohne gesetzlich festgelegte Hubraum-Untergrenze absolvieren.  Der Bundesrat hat am 18. Dezember 2015 die Leistung bei der Motorrad-Kategorie „A beschränkt“ von 25 auf 35 Kilowatt erhöht. Dabei hat er minimale Hubraumgrössen bei den Prüfungsfahrzeugen für […]

Zukunft: 2017 sind Fahrzeuge ohne Hubraumbeschränkung weiterhin zur Prüfung zugelassen, wenn der Lehrfahrausweis vor dem 1. Januar 2017 erworben wurde.

Der Bundesrat hat am 18. Dezember 2015 die Leistung bei der Motorrad-Kategorie „A beschränkt“ von 25 auf 35 Kilowatt erhöht. Dabei hat er minimale Hubraumgrössen bei den Prüfungsfahrzeugen für die Kategorien „A beschränkt“ (400 ccm) und „A unbeschränkt“ (600 ccm) festgelegt, mit einer erlaubten Hubraumtoleranz von minus 10 ccm. Die Vorschriften traten am 1. April 2016 in Kraft. Dieselbe Regelung gilt auch in der Europäischen Union.

Übergangsregelung ohne Hubraum-Untergrenze
Die Praxis hat unterdessen gezeigt, dass Motorradfahrende ein Töff kaufen wollen, mit dem sie auch die praktische Führerprüfung absolvieren dürfen. Dies stellte jedoch die Importeure vor Probleme, hatten sie doch noch vor Bekanntwerden der neuen Regelung Motorräder mit kleinerem Hubraum eingekauft. Diese erfüllten jedoch die seit dem 1. April 2016 geltenden Anforderungen an Prüfungsfahrzeuge nicht mehr und drohten zu Ladenhütern zu werden. Das Bundesamt für Strassen ASTRA hat nun dem Wunsch der Motorradimporteure entsprochen. Der Verband der Importeure „motosuisse“ begrüsst diese Weisung des ASTRA.

www.motosuisse.ch
Foto: Archiv

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