24H Nürburgring: Fässler rückt auf P3 vor
PORSCHE DISQUALIFIZIERT Der beim 24-Stunden-Rennen Nürburgring zweitplatzierte Manthey-Porsche fliegt nachträglich aus der Wertung. Der Audi R8 mit Marcel Fässler rückt daher auf den dritten Platz vor. Am Porsche 911 GT3 R mit Startnummer #911 von Manthey Racing kamen bei der routinemässigen Nachuntersuchung im Anschluss an das Rennen Unregelmässigkeiten bei der Motorleistung zutage. Die in der […]
Am Porsche 911 GT3 R mit Startnummer #911 von Manthey Racing kamen bei der routinemässigen Nachuntersuchung im Anschluss an das Rennen Unregelmässigkeiten bei der Motorleistung zutage. Die in der BoP (Balance of Performance) für die Überprüfung auf einem Rollenprüfstand festgeschriebenen 494 PS (inklusive 4 % Toleranz) wurden überschritten.
Auch eine erneute Überprüfung, die von den Sportkommissaren im Rahmen einer Verhandlung auf Wunsch des Teams mit einer veränderten Messmethode angesetzt worden war, ergab nicht die in der BoP vorgeschriebenen Werte. Daraufhin wurde das Team Manthey Racing von den Sportkommissaren im schriftlichen Verfahren disqualifiziert. Der Veranstalter wurde angewiesen, ein neues Gesamtklassement unter Ausschluss des Teams zu erstellen.
Marcel Fässlers Audi ist zum Dritter
Die nachfolgenden Teams rücken auf, sodass sich nun folgende Reihenfolge ergibt:
- Platz: Audi Sport Team Phoenix (mit Pierre Kaffer, Frank Stippler, Frédéric Vervisch und Dries Vanthoor)
- Platz: Mercedes-AMG Team Black Falcon (mit Maxi Buhk, Hubert Haupt, Thomas Jäger und Luca Stolz)
- Platz: Audi Sport Team Car Collection (Markus Winkelhock, Christopher Haase, Marcel Fässler und René Rast)
Geht Manthey in Berufung?
Das Team Manthey Racing hat die Möglichkeit, gegen die Entscheidung der Sportkommissare in Berufung zu gehen. Im schriftlichen Verfahren der Sportkommissare müsste diese Berufung 96 Stunden nach Erhalt der Entscheidung auf dem Postweg eingelegt werden. Der DMSB würde in diesem Fall eine Berufungsverhandlung voraussichtlich in einigen Wochen festsetzen. Bis dahin bliebe das Resultat unter dem Vorbehalt der Berufung.