Waschanlagen: Wiedereröffnung am 27. April
NEUSTART Gute Nachricht für das Schweizer Autogewerbe. Ab dem kommenden Montag dürfen Autowaschanlagen in der Schweiz ihren Betrieb wieder aufnehmen. Die Regelung gilt für Personenwagen und Nutzfahrzeuge. Ursprünglich hatte der Bundesrat im Rahmen der Lockerungen der Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus unbedienten Waschanlagen die Betriebsbewilligung per 27. April erteilt. Schreiben an den Bundesrat Bediente Waschstrassen […]
Ursprünglich hatte der Bundesrat im Rahmen der Lockerungen der Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus unbedienten Waschanlagen die Betriebsbewilligung per 27. April erteilt.
Schreiben an den Bundesrat
Bediente Waschstrassen und Portale hätten wie auch die Verkaufsflächen im Autogewerbe frühestens am 11. Mai öffnen dürfen.
Der Auto Gewerbe Verband Schweiz (AGVS) bat den Bundesrat daraufhin in einem Schreiben, auf diesen Entscheid zurückzukommen. Eine Unterscheidung in bediente und unbediente Waschanlagen sei nicht nachvollziehbar und auch kaum praktikabel.
Kein Kontakt zum Personal
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat dem AGVS nun mitgeteilt, dass alle Autowaschanlagen am 27. April wieder öffnen dürfen. Wörtlich heisst es: „Betrieben werden dürfen alle Arten von Autowaschanlagen, bei denen die Kunden entweder im Fahrzeug sitzen bleiben oder zumindest keinen direkten Kontakt zum Personal haben.“
Showrooms weiter geschlossen
Weiter unbefriedigend ist dagegen die Situation bei den Showrooms. Auch hier fordern die Schweizer Garagisten eine zügigere Lockerung. Das Schweizer Autogewerbe muss mit dem faktischen Stopp des Fahrzeugverkaufs erhebliche wirtschaftliche Einbussen hinnehmen.