Verkehr: Tempo 30 kein Allerweltsmittel

EINIG IN DEN RÄTEN Nach dem Nationalrat sagt auch der Ständerat Ja zur Motion Schilliger, die die Hierarchie im Strassennetz beibehalten will. Auf eine flächendeckende Regelung Tempo 30 innerorts soll verzichtet werden.

Verkehr Tempo 30
Tempo 30 soll von den Gemeinden nicht beliebig angeordnet werden können.

In vielen Städten entstehen neue Tempo-30-Zonen, obwohl grundsätzlich in der Schweiz innerorts eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gilt. Diesem Wildwuchs will der Luzerner FDP-Nationalrat Peter Schilliger mit seiner Motion „Hierarchie des Strassennetzes innerorts und ausserorts“ Einhalt gebieten. Nach dem Nationalrat im Herbst folgt nun auch der Ständerat dieser Forderung und überwies die Motion an den Bundesrat.

Tempo 30 hat auch Nachteile

Der Bundesrat wird damit beauftragt, die Bestimmungen des Strassenverkehrsgesetzes so anzupassen, dass die Hierarchie und die Funktionen des Strassennetzes innerorts und ausserorts respektiert werden. Innerorts gilt im Grundsatz Tempo 50, und in Siedlungsstrassen wird Tempo 30 ermöglicht. Tempo 30 soll nicht chaotisch auf beliebigen und verkehrsorientierten Strassen eingeführt werden. Schleichen mit Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen führt zu Ausweichverkehr durch Nebenstrassen und Quartiere, was mit der Annahme dieser Motion verhindert werden kann. Tempo 30 kann weiterhin streckenweise angeordnet werden, wenn es Sinn ergibt – wie beispielweise in Quartieren und bei Schulen.

AGVS unterstützt die Motion

Der AGVS begrüsst die Entscheidung des Parlaments, weil diese die flächendeckende Verbreitung von Tempo 30 bremst und für eine klare Hierarchie sowie ein funktionsgemässes Zusammenspiel des Strassennetzes sorgt.

agvs-upsa.ch

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