Tuning: Welche Umbauten sind erlaubt?
RATGEBER Beim nachträglichen Umbau von Fahrzeugen stellt sich oft die Frage, was denn überhaupt erlaubt ist. Grundsätzlich gelten die Richtlinien RL2a der asa. Peter Banz von KW automotive AG gibt einen Überblick.
Rennsportbegeisterte, aber auch immer häufiger Fahrer von Oldtimern und Youngtimern, wollen das Fahrverhalten ihres Autos optimieren. Das sorgt für mehr Fahrspass und für grössere Sicherheit auf der Strasse. Aber: Was ist gesetzlich überhaupt erlaubt?
Wer an seinem Fahrzeug Veränderungen vornehmen will, muss nicht damit rechnen, als Auto-Poser von der Polizei verzeigt zu werden. Allerdings sollte er wissen, was zulässig ist.
Die Vereinigung der Schweizer Strassenverkehrsämter asa gibt die Richtlinien für das Prüfen von Motorwagen und Anhänger vor. Dort wird beschrieben, welche Dokumente das Strassenverkehrsamt (SVA) beim Eintrag in die Fahrzeugpapiere sehen will. Die Palette reicht von „nicht melde- und prüfpflichtig“ bis zur Vorlage eines Dokuments einer anerkannten Prüfstelle (APS).
Prüfung von neuen Fahrwerksteilen
Ein Austausch der Dämpfer beispielsweise ist nicht prüfpflichtig. Bei einer Deaktivierung von adaptiven Dämpfern oder nach der Tieferlegung um mehr als 40 Millimeter verlangt das SVA einen Prüfbericht.
Die Aufgabe als Fahrwerkshersteller ist es dabei, für die Kunden die erforderlichen Dokumente aktuell zu halten. Jede neue Fahrwerkanwendung braucht ein neues Dokument, das der Anbieter erstellt oder bei einer APS beantragt. Damit ist ein beträchtlicher administrativer und finanzieller Aufwand verbunden.
Beurteilungskriterien für Veteranen
Fahrzeuge, die 30 und mehr Jahre alt sind, kann man als Veteranenfahrzeuge im Ausweis eintragen lassen. Auch dafür gibt es asa-Merkblätter mit den Beurteilungskriterien für den Eintrag als Veteran. Eine FIVA iD Card gilt als Gütesiegel für den Zustand älterer Fahrzeuge.
Bei Zubehör wie etwa Fahrwerken, Spurverbreiterungen oder Leichtmetallrädern ist es lohnenswert, sich von einem Fachmann kompetent beraten zu lassen. Nicht zuletzt wegen der CH-Gutachten, bei denen eine Werkstatt die korrekte Montage auf der Einbaubestätigung mit einer Unterschrift bestätigen muss.
Was der Kunde ebenfalls wissen muss: Werden mehrere Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen, sollte dies idealerweise dieselbe Firma ausführen, denn die verbauten Teile müssen aufeinander abgestimmt sein. So kann eine Rad-Reifen-Kombination mit dem Originalfahrwerk noch genügend Freigängigkeit haben, bei einer Tieferlegung aber durch den grösseren Einfederweg bereits im Radhaus streifen.
Umbauten bei alternativen Antrieben
Auch Elektrofahrzeuge können mit KW-Fahrwerken umgebaut werden. Momentan ist das Fahrwerk für den Tesla Model 3 und den Cupra Born eine gut verkaufte Anwendung. Schöner Nebeneffekt: Mit der Tieferlegung ergibt sich eine um rund sieben Prozent gesteigerte Reichweite.
Sobald es um die Zulassung und den technischen Einbau geht, lohnt es sich für Kunden, die Optimierungen dem Garagisten als Fachmann zu überlassen. Die KW-Einbaupartner, die laufend geschult werden und auf dem aktuellsten technischen Stand sind, können diese Ansprüche erfüllen.