Strassenverkehr: Neue Regelungen 2020
DAS SOLLTEN SIE WISSEN Ob Weiterausbildung für Neulenkerinnen und Neulenker oder die neue Energieetikette für Personenwagen – seit 1. Januar gibt es rund um das Thema Strassenverkehr einige wichtige Änderungen Für Autolenkerinnen und Autolenker bringt das neue Jahr mehr als nur die Pflicht, die Autobahnvignette auf die Innenseite der Windschutzscheibe zu kleben. Seit dem 1. Januar […]
Für Autolenkerinnen und Autolenker bringt das neue Jahr mehr als nur die Pflicht, die Autobahnvignette auf die Innenseite der Windschutzscheibe zu kleben. Seit dem 1. Januar 2020 sind auch verschiedene neue Regelungen und Änderungen in Kraft, die Einfluss auf Fahrzeughalter haben.
Obligatorische Weiterausbildung
Eine Änderung betrifft die Inhaberinnen und Inhaber von Führerausweisen auf Probe (FAP). Statt wie bis anhin zwei Tage dauert die obligatorische Weiterausbildung neu nur noch einen Tag.
Der Kurs beinhaltet praktische Übungen. Darüber hinaus werden realitätsnahe Fahrsituationen erlebt, wie zum Beispiel Vollbremsung und energieeffizientes Fahren, das künftig auch in Simulatoren geübt werden kann.
Probezeit weiterhin drei Jahre
Die Weiterausbildung muss innerhalb von zwölf Monaten besucht werden, nachdem der Führerausweis auf Probe erteilt wurde. Wer hingegen die Prüfung bis 31. Dezember 2019 absolviert hat, der kann anstelle des neuen Weiterausbildungstages den heutigen Weiterausbildungskurs 1 besuchen.
In diesem Fall ist die Weiterausbildung innerhalb von drei Jahren zu absolvieren. Die Probezeit beträgt weiterhin drei Jahre.
Zielwert von 95 Gramm CO2
Bei den CO2-Emissionsvorschriften für neue Personen- und Lieferwagen kommt es ebenfalls zu Änderungen. Für Personenwagen gilt neu ein Zielwert von durchschnittlich 95 Gramm CO2 pro Kilometer (zuvor: 130 Gramm), während Lieferwagen und leichte Sattelschlepper erstmals einen Zielwert von 147 Gramm CO2 pro Kilometer einhalten müssen. Sollten die Ziele verfehlt werden, drohen Sanktionszahlungen für die Fahrzeugimporteure.
Die Zielwerte und allfällige Sanktionszahlungen gelten auch für durch Privatpersonen importierte Neuwagen. Zu beachten: Vor der Zulassung müssen Klein- und Privatimporteure die CO2-Emissionen beim Bundesamt für Strassen bescheinigen lassen.
Berechnung des Fahrzeuggewichtes
Eine Modifikation erfuhr die Energieetikette für Neuwagen. Dabei wurden visuelle und inhaltliche Anpassungen vorgenommen und die Methodik zur Einteilung der Energieeffizienz-Kategorien ist geändert worden.
So wird das Fahrzeuggewicht bei der Berechnung nicht mehr berücksichtigt, was zur Folge hat, dass kleinere und leichtere Fahrzeuge eine bessere Kategorie aufweisen.
Für Automobilisten relevant: Die Energieetikette ermöglicht einen energie- und umweltbewussten Autokauf, indem sie die Personenwagen in sieben Effizienzkategorien unterteilt – von A für energieeffiziente bis G für vergleichsweise ineffiziente Fahrzeuge. Des Weiteren enthält die Energieetikette weitere Angaben wie zum Beispiel zum Verbrauch oder zu den CO2-Emissionen.
Rote Vignette 2020 ab 31. Januar
Nicht zuletzt gibt es Neuerungen rund um die Autobahnvignette. Per 1. Januar 2020 hat der Bund einige bis anhin kantonale Autobahnen und Autostrassen übernommen. Diese werden ins Nationalstrassennetz integriert und unterliegen somit der Vignettenpflicht.
Die neue, rote Vignette 2020 muss bis spätestens am 31. Januar korrekt am Fahrzeug aufgeklebt sein.