Salon Genf: Neustart erst in zwei Jahren?
KEINE EINIGUNG Nach Absage des Auto-Salons in diesem Jahr infolge der Corona-Krise und deren wirtschaftlichen Folgen hatte die Organisation des Anlasses den Kanton Genf um finanzielle Unterstützung angefragt. Der Genfer Staatsrat schlug daraufhin vor, unter bestimmten Bedingungen eine Unterstützung in Form eines Darlehens von 16,8 Millionen Franken zu gewähren. Da die gestellten Bedingungen im Widerspruch […]
Der Genfer Staatsrat schlug daraufhin vor, unter bestimmten Bedingungen eine Unterstützung in Form eines Darlehens von 16,8 Millionen Franken zu gewähren. Da die gestellten Bedingungen im Widerspruch zu den Statuten der Stiftung stehen, sieht sich diese gezwungen, auf das Darlehen zu verzichten.
Schwächung des Stiftung
Aufgrund der Corona-Pandemie konnte der Salon nicht stattfinden – vier Tage vor ihrer Eröffnung wurde die Veranstaltung abgesagt (AutoSprintCH berichtete). Die finanzielle Situation der mit der Organisation der Geneva International Motor Show beauftragten Stiftung wurde dadurch stark geschwächt.
Finanzielle Unterstützung
Vor diesem Hintergrund hat die Stiftung den Kanton Genf um finanzielle Unterstützung angefragt, um die durch die Absage der GIMS 2020 verursachten – und auf elf Millionen Franken geschätzten – Verluste zu decken und eine neue Ausgabe vorzubereiten. Der Genfer Staatsrat hat daraufhin vorgeschlagen, der Stiftung unter bestimmten Bedingungen ein Darlehen von 16,8 Millionen Franken zu gewähren.
Die Stiftung dankt dem Staatsrat für den Gesetzesentwurf zur Gewährung dieses Darlehens.
„Leider sind die Bedingungen, an die das Darlehen geknüpft ist und die insbesondere die vollständige Untervergabe der Messe inklusive Konzeptualisierung an die Palexpo SA bezwecken, für die Stiftung nicht annehmbar.“
Widerspruch zu den Statuten
Denn sie stehen im Widerspruch zu den Statuten und im Besonderen zum vor mehr als 100 Jahren formulierten Zweck der Stiftung. Des Weiteren ist die Durchführung der Veranstaltung 2021 – eine Bedingung im Zusammenhang mit der Dringlichkeitsklausel des Gesetzesentwurfes – derzeit sehr unsicher.
Hinzu kommt, dass die wichtigsten Aussteller der GIMS dringend empfehlen, die nächste Ausgabe erst für 2022 vorzusehen.