Händlernummer: Keine Probleme an der deutschen Grenze

REGELUNG Seit Sommer 2021 können Garagisten ohne Gefahr einer happigen Busse mit einem Händlerschild auch nach Deutschland fahren. Vor allem für Betriebe in der Grenzregion ist dies eine erhebliche Erleichterung.

Händlernummer
Garagisten dürfen auch nach 2023 mit U-Schildern die Grenze nach Deutschland
überqueren.

Das deutsche Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) und das Astra hatten sich 2021 auf eine befristete gegenseitige Anerkennung diverser länderspezifischer Fahrzeugausweise und Kontrollschilder geeinigt. Dies sorgte für Erleichterung bei Garagisten im grenznahen Gebiet, denn so wurden Fahrten mit Schweizer Händlerschildern in Deutschland möglich. Allerdings ist diese Regelung nur bis zum 31. Dezember 2023 gültig.

Neues Abkommen ab Januar 2024

Das Astra teilt auf Anfrage das AGVS-Rechtsdienstes mit: «Das Astra ist mit dem BMDV in Kontakt. Es wird eine unbefristete Lösung ausgearbeitet, die spätestens ab dem 1. Januar 2024 in Kraft ist.»

Damit es bei Fahrten mit der U-Nummer aber sicher keine Busse gibt, gilt es etwas zu beachten, dass das Kontrollschild nicht von innen an die Scheibe gelehnt werden darf, denn je nach Lichtverhältnissen sowie Neigung und Tönung der Scheibe kann die Lesbarkeit dann erheblich erschwert sein.

Genau zu positionieren, ist wichtig

Wie die Garagisten U-Nummern richtig am Fahrzeug anzubringen haben, regelt Artikel 45 der VTS. Demnach sind die „Garagennummern“ wie die normalen Kontrollschilder gut lesbar und möglichst senkrecht anzubringen. Das heisst, dass sich die Schilder zwischen 20 und 150 Zentimeter über der Fahrbahnoberfläche befinden müssen. Und blickt man von hinten auf das Fahrzeug, muss das hintere Kontrollschild ausgehend von der Längsachse des Fahrzeuges beidseits in einem Winkel von 30 Grad noch lesbar sein.

agvs-upsa.ch

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