Bussen: Statt Einzahlungsschein QR-Code

UMSTELLUNG Wer ab dem 2. März dieses Jahres in der Stadt Zürich eine Parkbusse einfängt, findet unter dem Scheibenwischer keinen Einzahlungsschein mehr, sondern nur noch einen QR-Code. Dazu die Hintergründe. Bis anhin erhielten Gebüsste in Zürich eine Übertretungsanzeige mit Einzahlungsschein, um die Ordnungsbusse zu bezahlen, und einem Hinweis, um was für eine Übertretung es sich […]

Parkbusse
Die Stadtpolizei Zürich wird Übertretungsanzeigen bald nur noch mit einem QR-Codes ausstellen.

Bis anhin erhielten Gebüsste in Zürich eine Übertretungsanzeige mit Einzahlungsschein, um die Ordnungsbusse zu bezahlen, und einem Hinweis, um was für eine Übertretung es sich handelt. Nun wird die Stadtpolizei Zürich nur noch Übertretungsanzeigen mit QR-Codes, aber ohne Einzahlungsscheine und entsprechenden Hinweis aushändigen oder ausstellen.

Online, aber auch noch per Post
Die Gebüssten haben die Möglichkeit, den QR-Code mit der Kamera des Smartphones zu scannen und gelangen so direkt zum Online-Bussenschalter der Stadtpolizei Zürich. Alternativ kann der Kontakt auch online erfolgen.

Personen, die den Online-Bussenschalter nicht nutzen möchten oder nicht können, werden wie bis anhin 30 Tage nach der Ausstellung der Ordnungsbusse eine Übertretungsanzeige mit Einzahlungsschein und den entsprechenden Hinweisen per Post erhalten.

Parkbusse
Ordnungsbussen in der Stadt Zürich gibt es per 2. März 2020 nur noch als QR-Code.

Kreditkarte, Postfinance, Twint
Auf dem Online-Portal kann die Ordnungsbusse mittels Kreditkarte, Postfinance oder Twint bezahlt werden. Zudem können Gebüsste einen Einwand erheben.

Es besteht aber die Möglichkeit, mitzuteilen, wer mit dem betroffenen Fahrzeug unterwegs war oder einen Einzahlungsschein mit Referenznummer zu bestellen. Die Informationen auf dem Portal werden in vier Sprachen zur Verfügung gestellt.

Erleichterung der Kommunikation
Durch die Einführung der neuen Übertretungsanzeigen erhofft sich die Stadtpolizei Zürich eine Erleichterung der Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie eine Reduzierung des administrativen Aufwands. Nach wie vor sei es möglich, gegen Abgabe einer Quittung, eine Busse direkt vor Ort oder in einer Polizeiwache der Stadtpolizei Zürich bar zu begleichen.

Neues Schweizer Ordnungsbussengesetz
Die Anpassung in Zürich erfolgt vor dem Hintergrund, dass am 1. Januar 2020 schweizweit das neue Ordnungsbussengesetz sowie die neue Ordnungsbussenverordnung in Kraft getreten ist.

Neben einfachen Übertretungen werden neu auch geringfügige Verstösse gegen andere Gesetze im Ordnungsbussenverfahren sanktioniert. Dies betrifft zum Beispiel Verstösse gegen das Binnenschifffahrtgesetz, das Waffengesetz, das Betäubungsmittelgesetz, das Umweltschutzgesetz, das Waldgesetz sowie das Jagd- und Fischereigesetz.
stadt-zuerich.ch/bussen

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