Automobilsteuer: Vier Prozent mehr für Stromer

MUSS DAS WIRKLICH SEIN? Der Bundesrat hat sein geplantes Vorhaben, die Automobilsteuer bereits ab 2024 auf Elektrofahrzeuge auszuweiten, zum Bedauern der Impoteursvereinigung auto-schweiz in die Tat umgesetzt.

Automobilsteuer E-Autos
Für rein elektrisch betriebene neue Fahrzeug gelten ab Januar neue Preise.

Mit der entsprechenden Verordnungsänderung werden vor allem batterieelektrische Personen- und Lieferwagen bereits in wenigen Wochen mit der vierprozentigen Abgabe belegt. Die Vereinigung Schweizer Automobil-Importeure ist enttäuscht, dass sich der Bundesrat nicht von den Argumenten für eine Verlängerung der Befreiung hat überzeugen lassen. So werden E-Fahrzeuge künstlich verteuert und der Elektromobilität ein Bärendienst erwiesen – zu Lasten der von der Stimmbevölkerung gutgeheissenen Klimaziele.

Konsumentenfeindliche Entscheidung

Peter Grünenfelder, auto-schweiz-Präsident: «Diese Verschlechterung der Rahmenbedingungen für die E-Mobilität steht im krassen Gegensatz zu den von der gleichen Politik veranschlagten CO2-Reduktionszielen für Neufahrzeuge. Der Verkehrssektor muss seinen CO2-Ausstoss bis 2040 um 57 Prozent gegenüber 1990 reduzieren. Mit solch konsumentenfeindlichen Entscheiden zulasten derer, die sich ab 2024 ein Elektroauto kaufen wollen, gerät dieses Ziel in weite Ferne. Gleichzeitig ist es ein denkbar schlechtes Signal in einer Zeit, in der die Automobilbranche immer mehr Kundinnen und Kunden vom Umstieg auf ein emissionsfreies Fahrzeug überzeugen will.»

auto.swiss

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