Autokauf: Es funktioniert mit Click & Collect
ES WURDE HÖCHSTE ZEIT Wichtige Neuerung für die Schweizer Garagisten: Möchte ein Kunde eine Probefahrt machen, ist eine kurze Instruktion zulässig – die Hartnäckigkeit des Automobil Gewerbe Verband Schweiz hat sich gelohnt. Showrooms und Verkaufsflächen im Freien bleiben vorerst bis zum 28. Februar geschlossen. Click & Collect, also das Bestellen und Abholen von Waren, ist […]
Showrooms und Verkaufsflächen im Freien bleiben vorerst bis zum 28. Februar geschlossen. Click & Collect, also das Bestellen und Abholen von Waren, ist jedoch weiterhin erlaubt. Das gilt auch für Fahrzeugübergaben und Probefahrten, die allesamt kontaktlos erfolgen müssen.
Probefahrt und kurze Instruktion vor dem Auto
Da ein Fahrzeugkauf einer persönlichen Beratung, Bedarfsabklärung und Vorführung bedarf, setzte sich der AGVS unter anderem beim Bundesrat und bei Behörden für eine Öffnung der Showrooms ein. Alternativ müsse eine Beratung vor Ort ermöglicht werden.
Die Bemühungen haben sich in Bezug auf die physische Beratung gelohnt: Wie der Rechtsdienst des Eidgenössischen Departements des Innern EDI dem AGVS-Rechtsdienst mitteilt, ist bei einer Probefahrt eine kurze Instruktion draussen vor dem Auto zulässig. Dabei sind die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.
Öffnung der Showrooms und Verkaufsflächen
Dies ist ein wichtiger Teilerfolg für den AGVS, der weiterhin dafür kämpft, dass Showrooms und Verkaufsflächen so rasch wie möglich geöffnet werden können.
Gemeinsam mit Auto-Schweiz und mit Unterstützung des Schweizerischen Gewerbeverbands fordert der AGVS
Bundesrat Alain Berset sowie das Bundesamt für Gesundheit auf, sich für die Autobranche einzusetzen und die für sie zwingende Kontakte zu den Kunden weiterhin zu ermöglichen.
Noch haben sich weder der Bundesrat noch das BAG zum Appell geäussert. Leider, leider…