AGVS: Neue Regeln für Lernende
AUSBILDUNG Die Automobilbranche entwickelt sich rasant. Damit die hohe Qualität der technischen Grundbildungen im Autogewerbe mit dieser Dynamik mithalten kann, werden die Lehrinhalte regelmässig überprüft und angepasst. Seit 1. Januar 2018 ist eine neue Bildungsverordnung in Kraft. Seit September touren die Berufsbildungsverantwortlichen des AGVS durch die Schweiz und informieren die Mitglieder über die Neuerungen. Und […]
Seit 1. Januar 2018 ist eine neue Bildungsverordnung in Kraft. Seit September touren die Berufsbildungsverantwortlichen des AGVS durch die Schweiz und informieren die Mitglieder über die Neuerungen. Und die Tour de Suisse geht weiter (alle Daten finden Sie im Internet).
Handlungskompetenzen steht im Fokus
Um die Lehrbetriebe über die Neuerungen zu informieren, befinden sich die Bildungsverantwortlichen des AGVS auf einer Roadshow durch die Schweiz Die wichtigsten Neuerungen betreffen die Schulfächer in den Berufsfachschulen. Bislang gab es die Fächer Elektrik, Elektronik, Physik, Fahrwerk, Motor und Kraftübertragung. Neu orientiert sich der Unterricht an Handlungskompetenzen.
Grundausbildung umfasst neu fünf Bereiche.
So umfasst beispielsweise die Grundbildung zum Automobil-Mechatroniker die fünf Handlungskompetenzbereiche Prüfen und Warten von Fahrzeugen, Austauschen von Verschleissteilen, Unterstützen von betrieblichen Abläufen, Überprüfen und Reparieren von Systemen sowie Diagnostizieren mechatronischer Systeme.
Bildungsbericht statt Ausbildungskontrolle
Die Lernenden sind verpflichtet, eine Lerndokumentation zu führen und mit dem Berufsbildner halbjährlich zusammen mit dem Bildungsbericht zu besprechen. Sie ersetzt die bisherige Ausbildungskontrolle. Arnold Schöpfer, beim AGVS verantwortlich für die technische Grundbildung und die höhere technische Berufsbildung: „Ein zentraler Punkt ist auch die Einführung eines elektronischen Lehrmittels in der Berufsfachschule und den überbetrieblichen Kursen.“