Bussen: Vorsicht für zu schnelle Schweizer

ANPASSUNG Schweizer, die in Deutschland geblitzt wurden oder falsch geparkt haben, sind bisher oft straffrei davongekommen. Ein neues Gesetz soll dies ändern – und hat auch Auswirkungen auf deutsche Verkehrssünder.

Neues Gesetz Schweizer in Deutschland
Geldbussen gegen Schweizer Schnellfahrer in Deutschland sollen künftig konsequenter durchgesetzt werden.

Wie der Südkurier meldet, könnten Schweizer Verkehrssünder in Deutschland künftig konsequenter zur Kasse gebeten werden. So sieht es jedenfalls das Umsetzungsgesetz des neuen Polizeivertrags der Bundesrepublik mit der Schweiz vor. Umgekehrt bedeutet dies jedoch auch, dass Verstösse Deutscher in der Schweiz ebenfalls leichter geahndet werden dürften.

Vom Falschparken bis zu Rennen

Bislang wurden die Strafen für Schweizer nach Vergehen in Deutschland oft nicht vollstreckt, weil der Aufwand für die deutschen Behörden zu gross gewesen wäre. Künftig soll nun das Bundesamt für Justiz die grenzüberschreitenden Geldstrafen vollstrecken, um die Polizei- und Bussgeldbehörden zu entlasten. Laut dem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll dabei keine Rolle spielen, ob es sich um Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten handelt. Falschparken würde also genauso erfasst wie ein illegales Strassenrennen.

Grenzüberschreitende Verfolgung

Schon bisher galt, dass ein Schweizer, der im Ausland gegen die Regeln verstösst, nach schweizerischen Gesetzen bestraft werden kann, wenn das Vergehen in der Schweiz gemeldet wurde. Für die Polizei allerdings war die grenzüberschreitende Verfolgung von Verkehrsvergehen zu aufwendig. Umgekehrt fehlten auch den Schweizer Behörden bisher in vielen Fällen die Mittel, Bussgelder von Fahrern aus Deutschland einzutreiben.

In ihrem Gesetzentwurf geht die Bundesregierung nun von jährlich 5000 eingehenden und 6000 ausgehenden Vollstreckungsersuchen im Verkehrsbereich aus – also 6000 Vergehen von Schweizer Verkehrsteilnehmern, die belangt werden sollen. Der neue Polizeivertrag soll ab 1. Januar 2024 in Kraft treten, bis dahin sollte auch dieser Entwurf das parlamentarische Verfahren durchlaufen haben.
Quelle: Südkurier

axa.ch

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