Bildungsverordnung: Veränderungen in Kraft
VIEL ERFOLG Rund 3000 Jugendliche beginnen in diesen Tagen eine berufliche Grundbildung im Automobilgewerbe. Auf die Lernenden kommen gewichtige Veränderungen zu. Ihre Ausbildung wird noch praxisnäher. Die neue Bildungsverordnung, die seit Anfang Jahr in Kraft ist, bringt eine Abkehr von den bisherigen Schulfächern mit sich. Neu werden die Automobil-Mechatroniker/-innen EFZ, die Automobil-Fachleute EFZ und die […]
Die neue Bildungsverordnung, die seit Anfang Jahr in Kraft ist, bringt eine Abkehr von den bisherigen Schulfächern mit sich. Neu werden die Automobil-Mechatroniker/-innen EFZ, die Automobil-Fachleute EFZ und die Automobil-Assistenten EBA nicht mehr nach Fächern wie Elektrik, Elektronik, Physik, Fahrwerk, Motor und Kraftübertagung unterrichtet, sondern sie erlernen Handlungskompetenzen.
Qualität der Ausbildungen steht im Mittelpunkt
Damit reagiert die Schweizer Automobilbranche auf die rasante technologische Entwicklung der Industrie und wahrt die hohe Qualität ihrer Ausbildungen. So umfasst beispielsweise die vierjährige berufliche Grundbildung zum Automobil-Mechatroniker neu die Handlungskompetenzbereiche Prüfen und Warten von Fahrzeugen, Austauschen von Verschleissteilen, Unterstützen von betrieblichen Abläufen, Überprüfen und Reparieren von Systemen sowie Diagnostizieren mechatronischer Systeme.
Das Notebook löst jetzt den Kugelschreiber ab
Dem Trend zum teilautonomen Fahren und zur zunehmenden Vielfalt an Antriebssystemen wie Elektro-, Hybrid- und weitere alternative Konzepte wird mit den neuen Handlungskompetenzen Rechnung getragen. Zudem wird in den Berufsschulen und in den überbetrieblichen Kursen mit der Einführung eines elektronischen Lehrmittels der Kugelschreiber mehr und mehr durch das Notebook abgelöst.